Vom bayrischen Staatsministerium für Umwelt und Verbrauchschutz gibt es nun eine Handlungsempfehlung für Kommunen.
Mit Inkrafttreten zum 1. August 2019 gelten für Lichtemissionen die neuen Vorschriften der Artikel (Art.) 11a Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und Art. 15 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG).
Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des Paragraf (§) 35 Baugesetzbuch (BauBG) sind zu vermeiden.

Leider ist das immernoch nicht überall angekommen und das Thema Lichtverschmutzung wahrscheinlich etwas „unbequemes“. Dabei wäre es so einfach etwas dafür oder besser gesagt, DAGEGEN zu tun.
Die sehr informative, knapp 8mb große PDF Datei zum Leitfaden zur Eindämmung für Lichtverschmutzung kann hier kostenlos heruntergeladen werden.